Formulare

 

Betreuung:

 

Ferienplan:

 

Entschuldigungsformular:

 

Förderverein:

 

Busfahrpläne:

 

Unterrichtsausfall:

 

Einwilligungserklärung: Veröffentlichung/Verarbeitung von personenbezogenen Daten etc.

 

Beurlaubung:

Grundlage für eine Befreiung oder Beurlaubung vom Unterricht ist die Schulbesuchsverordnung Baden-Württemberg (s.unten). Eine Freistellung vom Unterricht außerhalb der Ferienzeiten stellt eine Ausnahme dar und kann durch einen vorliegenden Grund gemäß § 4 der Schulbesuchsverordnung und einem rechtzeitigen schriftlichen Antrag (s.unten) genehmigt werden. Bitte planen Sie eine Bearbeitungszeit von 2 Wochen ein. Zuständig für die Entscheidung und Genehmigung einer Beurlaubung von bis zu zwei Tagen ist der/die Klassenlehrer/in. Bei längerer Dauer und bei Urlaubstagen, die an die Schulferien angrenzen, ist die Schulleitung zuständig.