Formulare

 

Betreuung:

Ferienplan:

Entschuldigungsformular:

Förderverein:

Busfahrpläne:

Unterrichtsausfall:

Einwilligungserklärung: Veröffentlichung/Verarbeitung von personenbezogenen Daten etc.

Beurlaubung:

Grundlage für eine Befreiung oder Beurlaubung vom Unterricht ist die Schulbesuchsverordnung Baden-Württemberg (s.unten). Eine Freistellung vom Unterricht außerhalb der Ferienzeiten stellt eine Ausnahme dar und kann durch einen vorliegenden Grund gemäß § 4 der Schulbesuchsverordnung und einem rechtzeitigen schriftlichen Antrag (s.unten) genehmigt werden. Bitte planen Sie eine Bearbeitungszeit von 2 Wochen ein. Zuständig für die Entscheidung und Genehmigung einer Beurlaubung von bis zu zwei Tagen ist der/die Klassenlehrer/in. Bei längerer Dauer und bei Urlaubstagen, die an die Schulferien angrenzen, ist die Schulleitung zuständig.  

Teilnahme am Religionsunterricht: